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Einzuhaltende Tarifverträge

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Einzuhaltende Tarifverträge

Vorbemerkung

Seit dem Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1384) am 16. August 2014 werden die Rechtsnormen der in der Bundesrepublik Deutschland für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge zusammen mit der Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger - Allgemeiner Teil - veröffentlicht. Soweit dies für die hier aufgelisteten Tarifverträge erfolgt ist, ist die jeweilige Bekanntmachung abrufbar.

Für Allgemeinverbindlicherklärungen, die vor dem 16. August 2014 bekannt gemacht wurden, ist hier der Tarifvertrag abrufbar. Soweit die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung vorliegt, ist diese dem Tarifvertrag beigefügt worden.

Liegt die Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags nicht vor, können weitere Informationen zum Umfang der Allgemeinverbindlicherklärung bei der jeweils zuständigen Behörde - dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder bei regionalen Tarifverträgen der obersten Landesbehörde des jeweiligen Bundeslandes - erfragt werden.

Anfragen hierzu können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten.

Hinweis

Für die Inhalte dieses Themenbereiches ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fachlich zuständig. Anfragen zu den Inhalten dieser Seite werden durch die Mindestlohn-Hotline des BMAS unter den nachfolgenden Erreichbarkeiten beantwortet:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mindestlohn-Hotline
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 20:00 Uhr
Telefon: 030 60280028
E-Mail: mindestlohn­@buergerservice.bund.de

Bäckerhandwerk

Baugewerbe

Bekleidungs- und Textilindustrie

Betonsteingewerbe

Bodenabfertigungsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen

Dachdeckerhandwerk

Elektrohandwerk

Friseurhandwerk

Gebäudereinigung

Gerüstbauerhandwerk

Handel

Hotel- und Gastronomiegewerbe

Keramische Industrie

Land- und Forstwirtschaft

Luftfahrt

Maler- und Lackiererhandwerk

Mühlenindustrie

Schneidwaren (Stadt Solingen in Nordrhein-Westfalen)

Schornsteinfegerhandwerk

Sicherheitsdienstleistungen

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

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