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Arbeitsbedingungen bei Langzeitentsendungen

Wenn Sie eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer länger als zwölf Monate in Deutschland beschäftigen, sind Sie verpflichtet, zusätzlich zu den bei jeder Beschäftigung einzuhaltenden Arbeitsbedingungen, weitere Vorschriften zu beachten. Es gelten für Sie dann alle in Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie alle in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelten Arbeitsbedingungen. Ausgenommen sind lediglich die Verfahrens- und Formvorschriften und Bedingungen, die den Abschluss oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen, einschließlich nachvertraglicher Wettbewerbsverbote sowie die Vorschriften über die betriebliche Altersversorgung.
Die zusätzlichen Vorschriften müssen Sie ab dem Tag beachten, an dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer länger als zwölf Monate in Deutschland beschäftigt ist.

Hinweis

Für die Inhalte dieses Themenbereiches ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fachlich zuständig. Anfragen zu den Inhalten dieser Seite werden durch die Mindestlohn-Hotline des BMAS unter den nachfolgenden Erreichbarkeiten beantwortet:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mindestlohn-Hotline
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 20:00 Uhr
Telefon: 030 60280028
E-Mail: mindestlohn­@buergerservice.bund.de

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