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Bezug von Sozialleistungen

Wer Sozialleistungen, insbesondere die Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (z.B. Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld) beantragt oder erhält, muss dem Leistungsträger alle Tatsachen mitteilen, die für die Leistung erheblich sind.

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