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Allgemeine Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, müssen unabhängig von der Branche in der sie tätig sind, die Arbeitsbedingungen gewähren, die in Deutschland allgemein durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften festgelegt sind.

Hinweis

Für die Inhalte dieses Themenbereiches ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fachlich zuständig. Anfragen zu den Inhalten dieser Seite werden durch die Mindestlohn-Hotline des BMAS unter den nachfolgenden Erreichbarkeiten beantwortet:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mindestlohn-Hotline
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 20:00 Uhr
Telefon: 030 60280028
E-Mail: mindestlohn­@buergerservice.bund.de

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