Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Von diesem Anspruch darf auch durch Tarifvertrag nicht zuungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgewichen werden.
In verschiedenen Branchen regeln Tarifverträge nach den §§ 3 ff. Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine höhere Dauer des Anspruchs auf Erholungsurlaub zwingend.
Hinweis
Ob ein Arbeitgeber zur Gewährung eines den Mindesturlaub nach dem BUrlG übersteigenden Urlaubs aufgrund eines Tarifvertrages nach den §§ 3 ff. Arbeitnehmer-Entsendegesetz verpflichtet ist, kann der Übersicht Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen entnommen werden.
Übersicht über die Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen
Die Höhe des Anspruchs auf Urlaub kann von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen.
Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur der Teil maßgebend, der auf den Entsendezeitraum entfällt.
Zusatzinformationen
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- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III (6. AusbDienstLArbbV) PDF, 306 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bauhauptgewerbe BRTV PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Dachdeckerhandwerk RTV PDF, 855 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BRTV PDF, 242 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Allgemeinverbindlicherklärung Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BRTV PDF, 199 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Gerüstbauerhandwerk RTV PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Steinmetzhandwerk RTV PDF, 60 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- AVE Steinmetzhandwerk RTV PDF, 491 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Gebäudereinigung RTV PDF, 683 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Pflegebranche Mindestentgelt (PflegeArbbV 6) PDF, 273 KB, Datei ist nicht barrierefrei