Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist die Entgeltfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Der Anspruch ergibt sich als allgemeiner Mindestanspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Besondere tarifvertragliche Regelungen, die den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes nach den §§ 3 ff. Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vorgehen, gibt es in verschiedenen Branchen.

Hinweis

Ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, ein Urlaubsentgelt aufgrund eines Tarifvertrages zu gewähren, kann der Übersicht Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen entnommen werden.

Übersicht über die Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen