Das Urlaubsentgelt ist die Entgeltfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Der Anspruch ergibt sich als allgemeiner Mindestanspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Besondere tarifvertragliche Regelungen, die den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes nach den §§ 3 ff. Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vorgehen, gibt es in verschiedenen Branchen.
Hinweis
Ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, ein Urlaubsentgelt aufgrund eines Tarifvertrages zu gewähren, kann der Übersicht Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen entnommen werden.
Übersicht über die Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen
Zusatzinformationen
-
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III (6. AusbDienstLArbbV) PDF, 306 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Bauhauptgewerbe BRTV PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Dachdeckerhandwerk RTV PDF, 855 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BRTV PDF, 242 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Allgemeinverbindlicherklärung Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BRTV PDF, 199 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Gerüstbauerhandwerk RTV PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei
- Gebäudereinigung RTV PDF, 683 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Steinmetzhandwerk RTV PDF, 60 KB, Datei ist nicht barrierefrei
- AVE Steinmetzhandwerk RTV PDF, 491 KB, Datei ist nicht barrierefrei