Mit einigen Staaten bestehen bilaterale Abkommen, die festlegen, welches Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist. Nähere Auskünfte werden für Sie bereitgehalten auf den Seiten der:
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)
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Mit einigen Staaten bestehen bilaterale Abkommen, die festlegen, welches Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist. Nähere Auskünfte werden für Sie bereitgehalten auf den Seiten der:
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