Die Umsatzsteuer wird wirtschaftlich vom Endverbraucher getragen. Steuerschuldner ist grundsätzlich der leistende Unternehmer. Für die in § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) gelisteten Fälle kommt es allerdings zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger.
Bemessungsgrundlage ist in der Regel das Entgelt (Rechnungsbetrag abzüglich der Umsatzsteuer). Der auf das Entgelt anzuwendende Steuersatz beträgt derzeit 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent. In Rechnungen wird die Umsatzsteuer grundsätzlich gesondert ausgewiesen.
Die Umsatzsteuer, die einem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt wird (sogenannte Vorsteuer), kann im Rahmen der Umsatzsteuererklärung von der für seine erbrachten Leistungen angefallenen Umsatzsteuer vor deren Abführung an die Finanzverwaltung abgezogen werden.