Zuständigkeiten bei der Auskunftserteilung
Zur Beantwortung von Fragen rund um den Mindestlohn hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Mindestlohn-Hotline eingerichtet. Die Mindestlohn-Hotline ist allgemeine Anlaufstelle für alle Fragen zu den Mindestlöhnen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und beantwortet Anfragen, die telefonisch oder schriftlich an sie herangetragen werden. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die Zentrale Auskunft Zoll ist für die Beantwortung von Fragen zu dem im MiLoG, AEntG und AÜG enthaltenen Nebenpflichten, wie Mitwirkungs-, Melde-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Bereitstellungspflichten zuständig. Rechtliche Interpretationen oder Beratungen zählen dabei ausdrücklich nicht zu den Aufgaben der Zentralen Auskunft Zoll.
Kontaktdaten der Zentralen Auskunft Zoll
Für die Prüfung der Zahlung des Mindestlohnes sowie für die Ahndung von Mindestlohnverstößen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung zuständig.
Soweit bei der Mindestlohnhotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Hinweise - ob anonym oder unter Namensnennung - auf Mindestlohnverstöße eingehen, erfolgt keine Bearbeitung durch die Mindestlohn-Hotline. In diesen Fällen werden die Hinweisgeber an das zuständige Hauptzollamt verwiesen. Konkret werden dazu die Telefonnummer und die Anschrift des Hauptzollamtes weitergegeben.
Des Weiteren hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite einen Katalog mit häufig gestellten Fragen und Antworten zum Thema gesetzlicher Mindestlohn eingestellt.
Fragen und Antworten zum MindestlohnPDF | 613 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Fragen und Antworten zu Pflichten nach MiLoG/MiLoMeldV bei ausschließlich mobiler Tätigkeit