Vor dem Hintergrund des Friedensabkommens von Dayton/Paris wurden restriktive Maßnahmen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen verhängt, deren Handlungen geeignet sind, die verfassungsmäßige Ordnung von Bosnien und Herzegowina zu gefährden.
Die restriktiven Maßnahmen gegen Bosnien-Herzegowina sind im Beschluss 2011/173/GASP des Rates vom 21. März 2011 aufgeführt. Rechtstechnisch wurden mit diesem Beschluss Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gegen die im Anhang gelisteten Personen festgelegt. Da im Anhang des Beschlusses derzeit jedoch keine Personen gelistet sind, kommen die beschlossenen Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen nicht zum Tragen.
Zu dem oben angegebenen Beschluss ist bislang keine EU-Verordnung erlassen worden.
Aktuell finden keine personenbezogenen restriktiven Maßnahmen gegen Bosnien-Herzegowina Anwendung.