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Embargomaßnahmen

Embargos sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr, die aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet werden. Sie beschränken oder untersagen Handlungen und Rechtsgeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem bestimmten Land oder bestimmten Personen bzw. Personengruppen.

Anlass für Embargos sind meist Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates. Die Umsetzung erfolgt für die Mitgliedstaaten der EU in Form von Gemeinsamen Standpunkten auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Verordnungen des Rates der Europäischen Union und Verbotsvorschriften der Außenwirtschaftsverordnung (§§ 74 ff. Außenwirtschaftsverordnung).

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