Genehmigungserteilung
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt die Inanspruchnahme von Verfahrenserleichterungen (siehe Allgemeine Genehmigung Nr. 20 für Handels- und Vermittlungsgeschäfte) in Betracht. In allen anderen Fällen ist der Antrag für die Genehmigung von Handels- und Vermittlungsgeschäften an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu richten.
Allgemeine Genehmigung Nr. 20 für Handels- und Vermittlungsgeschäfte
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Verfahren bei Verstößen
Ein Verstoß gegen die Genehmigungspflichten für Handels- und Vermittlungsgeschäfte für
- Rüstungsgüter,
- Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) oder
- Embargogüter
kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.