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Genehmigungserteilung und Verfahren bei Verstößen

Genehmigungserteilung

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt die Inanspruchnahme von Verfahrenserleichterungen (siehe Allgemeine Genehmigung Nr. 20 für Handels- und Vermittlungsgeschäfte) in Betracht. In allen anderen Fällen ist der Antrag für die Genehmigung von Handels- und Vermittlungsgeschäften an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu richten.

Allgemeine Genehmigung Nr. 20 für Handels- und VermittlungsgeschäftePDF | 161 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Verfahren bei Verstößen

Ein Verstoß gegen die Genehmigungspflichten für Handels- und Vermittlungsgeschäfte für

  • Rüstungsgüter,
  • Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) oder
  • Embargogüter

kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

Merkblatt des BAFA zu Handels- und Vermittlungsgeschäften

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