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Rechtscharakter von Embargovorschriften

Zumeist liegt einem Embargo ein Beschluss des UN-Sicherheitsrates (eine sogenannte VN-Resolution) zugrunde. Dieser wird durch die EU mittels Gemeinsamer Standpunkte auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umgesetzt und ggf. erweitert. Da diese GASP zwar die Mitgliedstaaten völkerrechtlich binden, in diesen aber keine unmittelbare Rechtswirkung für den einzelnen Bürger entfalten, erfolgt die Konkretisierung und Umsetzung in unmittelbar geltendes Recht in der Regel durch EU-Verordnungen bzw. nationale Rechtsakte der Mitgliedstaaten der EU.

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