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Warenausfuhr

Unter den Begriff "Warenausfuhr" fallen alle Warentransporte, bei denen Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in ein Drittland verbracht werden. Abzugrenzen vom Ausfuhrbegriff ist der Warenverkehr innerhalb der EU, welcher zum Teil abweichenden Beschränkungen und Formalitäten unterliegt. Außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen bei der Warenausfuhr ergeben sich daher sowohl aus dem EU-Recht als auch aus nationalem Recht und bestehen auf dem Gebiet der Warenausfuhr hauptsächlich in Form von Ausfuhrverboten und Genehmigungsvorbehalten.

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