Erfolgt die Einfuhrabfertigung elektronisch im IT-Verfahren ATLAS, muss die Genehmigung der Zollstelle nicht im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung vorgelegt werden, wenn diese vom BAFA ausgestellt wurde und zur Verwendung im Inland bestimmt ist.
Der Einführer hat sicherzustellen, dass das Dokument zum Zeitpunkt der Beantragung der Einfuhrabfertigung bei ihm oder seinem Vertreter vorhanden ist. Er hat monatlich oder nach spezieller Vereinbarung mit der zuständigen Zollstelle die Genehmigung der zuständigen Zollstelle vorzulegen.
Die Daten der Einfuhrgenehmigung werden vom BAFA elektronisch an ATLAS übermittelt und stehen den Zollstellen für die Einfuhrabfertigung und elektronische Abschreibung unmittelbar zur Verfügung. Näheres regelt die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS.
Soweit die Einfuhrabfertigung in Papierform erfolgt, muss die Genehmigung der Zollstelle zusammen mit der Zollanmeldung im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung in Papierform vorgelegt werden.
Einfuhrgenehmigungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, müssen stets in Papierform vorgelegt und manuell abgeschrieben werden.