Zoll

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Was passiert, wenn die Zollstelle Zweifel an der Rechtswirksamkeit des Ursprungszeugnisses hat?

Hat die Zollstelle begründete Zweifel an der Echtheit des Ursprungszeugnisses oder an den darin enthaltenen Angaben über den Ursprung der Ware, kann sie das Ursprungszeugnis mit Hilfe der zuständigen Behörden des Staates, in dem es ausgestellt worden ist, nachprüfen lassen.

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