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Einfuhrbeschränkungen für Rohdiamanten

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 (KP-VO) wurde das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten (KPCS), das den Handel mit Blut-/Konfliktdiamanten unterbinden soll, eingeführt und somit die Einfuhr von Rohdiamanten in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union beschränkt.

Informationen zum Kimberley-Prozess und Zertifikationssystem

Einfuhr von Rohdiamanten in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union

Die Einfuhr von Rohdiamanten ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn

  • die Rohdiamanten von einem Zertifikat im Original begleitet werden, dessen Gültigkeit von einer zuständigen Behörde eines Teilnehmerstaats bestätigt wurde,
  • die Rohdiamanten sich in einem versiegelten Behältnis befinden, dessen Versiegelung unverletzt ist und
  • das Zertifikat die Sendung, zu der es gehört, eindeutig ausweist.
Hinweis

Zum 9. April 2014 wurde Grönland in das Zertifikationssystem der Europäischen Union für Rohdiamanten miteinbezogen. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, Rohdiamanten aus Grönland in die Europäische Union einzuführen. Die besonderen Regeln und Verfahren für die Teilnahme Grönlands am Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses können dem Beschluss Nr. 136/2014/EU des Rates vom 20. Februar 2014 entnommen werden.

Rohdiamanten sind:

  • nicht sortierte Diamanten, unbearbeitet, nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen (HS-Position: 7102 10),
  • Industriediamanten, unbearbeitet, nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen
    (HS-Position: 7102 21) oder
  • andere Diamanten, unbearbeitet, nur gesägt, gespalten oder rau geschliffen
    (HS-Position: 7102 31).
Bitte beachten Sie!

Es existieren keine Wertgrenzen bzw. Freimengen für die Einfuhr von Rohdiamanten.

Definition (Kimberley-)Zertifikat

Das (Kimberley-)Zertifikat ist ein von einem Teilnehmer ordnungsgemäß ausgestelltes und durch eine zuständige Behörde des Teilnehmers bestätigtes Dokument, das für eine Rohdiamantensendung die Einhaltung des KPCS bestätigt. Alle Mindestanforderungen an Zertifikate sowie optionale Bestandteile der Zertifikate werden in Anhang I zu Anhang I der KP-VO bestimmt.

Bitte beachten Sie!

Neben dem hier beschriebenen (Kimberley-)Zertifikat gibt es auch andere Zertifikate für Rohdiamanten, wie z.B. das gemmologische Zertifikat, auch Diamantenzertifikat genannt. Es beschreibt allein die Eigenschaften des untersuchten Diamanten und kann daher ein (Kimberley-)Zertifikat nicht ersetzen. Insbesondere das im Rohdiamantenhandel mit Grönland verwendete sogenannte "Attesting Document" ist nicht mit dem Kimberley-Zertifikat gleichzusetzen. Das Dokument ist lediglich eine Bescheinigung, dass die Rohdiamanten in Grönland geschürft oder abgebaut wurden.

Teilnehmerstaaten

Teilnehmer sind in Anhang II der KP-VO aufgeführt.
Die Europäische Union und das Gebiet Grönlands zählen für die Zwecke des Kimberley-Prozesses als ein Teilnehmerstaat. Dieser verfügt über mehrere Gemeinschaftsbehörden, die bei der Einfuhr insbesondere für die Rohdiamantenprüfungen und Bestätigungen der Kimberley-Zertifikate zuständig sind. Diese Zertifikate werden als (Gemeinschafts-)Zertifikate bezeichnet. Die Gemeinschaftsbehörden werden im Anhang III der KP-VO veröffentlicht.

Einfuhrverfahren für Rohdiamanten

Die Rohdiamanten sind grundsätzlich im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren zu einer Gemeinschaftsbehörde zu befördern und dort gemeinsam mit dem Zertifikat zur Prüfung vorzulegen.
Rohdiamanten, deren Bestimmungsland die Bundesrepublik Deutschland ist, sind zur deutschen Gemeinschaftsbehörde, der Zertifizierungsstelle für Rohdiamanten, zu befördern und dort vorzulegen.

Informationen zum Versandverfahren

Um eine zügige Abwicklung der Einfuhrformalitäten zu gewährleisten, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Zertifizierungsstelle für Rohdiamanten einen Termin zu vereinbaren. Nachdem diese das Zertifikat bestätigt hat, kann unter Beachtung der zollrechtlichen Bestimmungen die "normale" zollrechtliche Behandlung der Rohdiamanten bei jeder Zollstelle in der Europäischen Union erfolgen.

Gebühren und Kosten bei der Rohdiamanteneinfuhr

Für die Bestätigung des Zertifikats wird durch die deutsche Gemeinschaftsbehörde eine Gebühr erhoben. Zusätzlich zu der Gebühr entstehen dem Einführer Kosten für die Begutachtung der Rohdiamanten durch einen Sachverständigen.

Weitere Fachinformationen

Ausfuhr von Rohdiamanten
Durchfuhr von Rohdiamanten

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