Erfolgt die Einfuhrabfertigung elektronisch im IT-Verfahren ATLAS, müssen bestimmte Dokumente unter bestimmten Voraussetzungen der Zollstelle nicht bereits im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung vorgelegt werden.
Der Einführer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Dokumente zum Zeitpunkt der Beantragung der Einfuhrabfertigung bei ihm oder seinem Vertreter vorhanden sind.
Näheres regelt die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS.
Soweit die Einfuhrabfertigung in Papierform beantragt wird, müssen die erforderlichen Dokumente der Zollstelle zusammen mit der Zollanmeldung im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung vorgelegt werden.