Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Gibt es Ausnahmen von der außenwirtschaftlichen Verpflichtung, bestimmte Dokumente bei der Einfuhrabfertigung vorzulegen bzw. vorzuhalten?

Bestimmte Waren, die z.B. aufgrund der geringen Warenmenge, des geringen Wertes oder des besonderen Verwendungszwecks nicht den außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen und der Marktbeobachtung unterliegen, sind von vielen Verfahrensvorschriften (z.B. Vorlage einer Einfuhrgenehmigung oder eines Ursprungszeugnisses) freigestellt.
Die Verfahrenserleichterungen sind im Einzelnen in den §§ 40 und 41 AWV dargelegt.

Ein gegebenenfalls erforderlicher Antrag auf Einfuhrabfertigung einer Ware aufgrund anderer Vorschriften, z.B. weil die Ware Verboten und Beschränkungen unterliegt, bleibt hiervon unberührt.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen