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Ausfuhr von Schweizer Käse und Emmentaler in die USA

Die USA und die EU haben im Rahmen des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) vereinbart, die einer Kontingentsregelung unterliegende Einfuhr von bestimmtem Käse mit Ursprung EU in die USA zuzulassen. Die EU hat sich verpflichtet, den hiervon betroffenen Käsesendungen eine Bescheinigung (Certificate for the export of Swiss or Emmentaler cheese with eye formation to the United States of America) beizufügen. Die Bescheinigung wird auf Antrag des Ausführers von der für ihn zuständigen Ausfuhrzollstelle ausgestellt. Die Durchführungsbestimmungen hierzu sind in der Verordnung (EG) Nr. 296/2009 abgefasst.

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