Einfuhr von Reis und Verarbeitungserzeugnissen aus Reis
Die verschiedenen Ackerkulturen sind Teil der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte (einheitliche GMO). Die EU-Politik konzentriert sich im Bereich Reis im Wesentlichen auf zwei Bereiche: handelspolitische Maßnahmen und Intervention (hier Rohreis).
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Handelspolitische Maßnahmen
Einfuhrzölle
Reis
Unter die Regelungen für die Einfuhr fallen im Wesentlichen die Einfuhr von rohem, geschältem, halb- oder vollständig geschliffenem Reis, Bruchreis, sowie Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe (= Müllereierzeugnisse wie z.B. Mehl, Grieß, Pellets, Flocken gequetschte Körner und Stärke).
Zum Schutz des Preisgefüges auf dem Binnenmarkt sieht das EU-Recht die Erhebung von Einfuhrzöllen vor. Bei diesen Zöllen handelt es sich in der Regel um spezifische Zölle, welche nach dem Gewicht des Erzeugnisses erhoben werden.
Der jeweils anwendbare Einfuhrzoll ist dabei - vorbehaltlich gemäß internationaler Übereinkünfte oder in anderen gemäß Art. 43 Abs. 2 oder Art. 207 AEUV erlassener Rechtsakten - im Gemeinsamen Zolltarif (TARIC) festgelegt.
Zolltarif
Verarbeitungserzeugnisse aus Reis
Um den unterschiedlichen Gegebenheiten in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie der Union Rechnung zu tragen, wird in der Union zwischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen nach Anhang I AEUV und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, die nicht in diesem Anhang aufgeführt sind, unterschieden. Bei der Einfuhr von Verarbeitungserzeugnissen aus Reis (z.B. Lebensmittel und Lebensmittelzubereitungen) gelten daher besondere Zollsätze.
Zusätzliche Einfuhrzölle
Soweit sich aus der Einfuhr von Waren des Sektors Reis einschließlich daraus hergestellter Erzeugnisse Nachteile für den Binnenmarkt ergeben, können für die Einfuhr neben den aktuellen Einfuhrzöllen zusätzliche Einfuhrzölle nach Artikel 182 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erhoben werden, die als Einzelmaßnahmen im Gemeinsamen Zolltarif (TARIC) hinterlegt sind. Auf die Anwendung zusätzlicher Zölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Kompensationsmaßnahmen) gemäß DVO (EU) 2018/724 und DVO (EU) 2018/886 wird hingewiesen.
Informationen zum Zollrecht
Zollkontingente
Über die vorgenannten Einfuhrzölle hinaus, gibt es - in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der EU im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) - noch eine Reihe von festen Zollkontingenten mit niedrigerem oder Null-Zollsatz. Auch hier kommen gegebenenfalls Zusatzzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (Kompensationsmaßnahmen) gemäß DVO (EU) 2018/724 und DVO (EU) 2018/886 in Betracht.
Informationen zu Zollkontingenten
Informationen zu Lizenzen
Informationen zum Warenursprung und Präferenzen
Intervention
Zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsstellung und zur Preisstützung bestimmter Erzeugnisse auf dem Agrarmarkt hat die Europäische Union unter anderem die Interventionsregelung mit öffentlicher Lagerhaltung eingeführt. Von dieser Möglichkeit wird derzeit im Sektor Reis kein Gebrauch gemacht.
Weitere Bestimmungen bei der Einfuhr
Neben den marktordnungsrechtlichen sowie den zollspezifischen Vorschriften sind gegebenenfalls noch weitere Bestimmungen des gemeinschaftlichen und/oder einzelstaatlichen Lebens- und Futtermittelrechts oder des Rechts des sanitären Pflanzenschutzes (sogenannte Verbote und Beschränkungen) zu beachten.
Verbote und Beschränkungen