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Einfuhr von landwirtschaftlichen Bio-Erzeugnissen

Biologische Lebens- und Futtermittel stammen aus dem ökologisch kontrollierten Landbau. Ziele sind zum einen der Umwelt- und Tierschutz, zum anderen aber auch die Entwicklung des ländlichen Raums, die Befriedigung der Verbrauchernachfrage nach ökologischen oder biologischen Lebensmitteln, der Verbraucherschutz und die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs für ökologische oder biologische Erzeugnisse. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, von Kunstdünger, von Antibiotika oder Wachstumshormonen ist entweder ganz verboten oder nur sehr eingeschränkt zugelassen. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen im ökologischen oder biologischen Landbau nicht verwendet werden.

Die besonderen Bedingungen für das Inverkehrbringen von als ökologisch oder biologisch bezeichneten oder gekennzeichneten Erzeugnissen erstrecken sich neben Lebens- und Futtermitteln auch auf weitere Erzeugnisse wie Saatgut, Blumen, Kork oder unbearbeitete Baumwolle. Rechtliche Grundlage ist die EU-Öko-Basis-VO (EU) 2018/848, ergänzt durch die delegierten Verordnungen VO (EU) 2021/2305 und 2021/2306 sowie die Durchführungsverordnung 2021/2307. Allgemein gilt, dass Betriebe, die Bio-Erzeugnisse erzeugen, verarbeiten, lagern, einführen oder in den Verkehr bringen wollen, erfasst und zertifiziert sein müssen.

Die Einfuhr unterliegt der Überwachung durch die Zollverwaltung. Öko-Erzeugnisse müssen von einer Kontrollbescheinigung begleitet sein, auf der die Bio-Eigenschaft und die Zulassung für den zollrechtlich freien Verkehr durch Öko-Fachbehörden bescheinigt wird. Die Kontrollbescheinigung wird elektronisch unter Verwendung des EDV-Systems TRACES (Trade Control and Expert System) erstellt. Auch hierfür ist eine Registrierung erforderlich, die zertifizierten bzw. registrierten Betrieben oder Behörden vorbehalten ist.

Die bio-rechtlichen Bestimmungen gelten neben den zollrechtlichen, marktordnungsrechtlichen und den übrigen lebensmittel-, tierseuchen- und pflanzenschutzrechtlichen Regelungen. Finden sanitäre oder phytosanitäre Vorschriften Anwendung, sind die betreffenden Erzeugnisse bereits an den EU-Außengrenzen auf ihre Bio-Eigenschaft zu kontrollieren.

Ökologischer Landbau

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