Zoll

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Allgemeines

Der Leitsatz der gleichen rechtlichen Behandlung von Wirtschaftsbeteiligten ist der Grundsatz jeder Prüfung durch die Zollverwaltung. Dabei soll unter anderem auch festgestellt werden, ob Steuern zu Recht bzw. in der richtigen Höhe festgesetzt wurden.

Oftmals können die Finanzbehörden nur durch eine Prüfung bei den Wirtschaftsbeteiligten vor Ort feststellen, ob rechtliche Tatsachen, die gegebenenfalls auf Angaben der Wirtschaftsbeteiligten selbst beruhen, zutreffend sind. Der Schwerpunkt einer solchen Prüfung liegt in der Regel in der Auswertung von Geschäftsunterlagen.

Neben der Verwaltung der Zölle und Verbrauchsteuern haben die Zollbehörden weitere Aufgaben, die nicht unmittelbar mit der Ermittlung und Erhebung von Steuern zusammenhängen. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung

  • der übrigen Bestimmungen für den Warenverkehr über die Grenzen; hierzu zählen die handelspolitischen Maßnahmen wie beispielsweise die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder des Präferenzrechts,
  • der Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (z.B. besondere Regelungen bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen) und
  • der Bestimmungen der nationalen Verkehrsteuergesetze.

Durch Prüfungen bei den Steuerpflichtigen vor Ort wird die Einhaltung dieser Vorschriften sichergestellt.

Darüber hinaus können Prüfungen der wirtschaftlichen Lage durchgeführt werden, beispielsweise wenn ein Steuerschuldner eine Stundung oder einen Erlass von Steuerschulden aus persönlichen Billigkeitsgründen beantragt.

Die Befugnis der Zollbehörden zur Durchführung von Prüfungen ergibt sich unter anderem

  • für die nationalen Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer (Außenprüfung) aus §§ 193 ff. Abgabenordnung,
  • für die nachträgliche Überprüfung von Zollanmeldungen (Zollprüfung) aus Art. 48 Unionszollkodex,
  • für Präferenzprüfungen u.a. aufgrund völkerrechtlicher Verträge,
  • für außenwirtschaftsrechtliche Prüfungen aus § 23 Außenwirtschaftsgesetz.

Die Prüfungen werden von eigens hierfür ausgebildeten Beschäftigten durchgeführt. Diese verfügen neben fundierten Kenntnissen der jeweiligen Rechtsmaterie auch über eine spezielle betriebswirtschaftliche Ausbildung.

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