Zoll

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Berechnung von Einfuhrabgaben

Beispiel

Eine Maschine aus den Vereinigten Staaten soll in die Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt werden. Der Transport erfolgt auf dem Seeweg über Boston und Rotterdam (maßgebender Ort für die Ermittlung des Zollwertes) nach Berlin.
Folgende Werte werden in Rechnung gestellt:

Ab-Werk-Rechnungspreis: 10.000 Euro
Frachtkosten bis Rotterdam: 1.200 Euro
Beförderungskosten Rotterdam-Berlin: 300 Euro
fiktiver Zollsatz: 2 %
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)-Satz: 19 %

Berechnungsschritteinbezogene WerteBetrag
Ermittlung des ZollwertesAb-Werk-Rechnungspreis10.000 Euro
+ Beförderungskosten bis Rotterdam1.200 Euro
= Zollwert11.200 Euro
Berechnung des ZollbetragesZollwert (11.200 Euro) x Zollsatz (2 %) = Zollbetrag224,00 Euro
Ermittlung des EUSt-WertesZollwert11.200 Euro
+ Zollbetrag224 Euro
+ Beförderungskosten innerhalb der EG300 Euro
= Bemessungsgrundlage für die EUSt11.724 Euro
Berechnung des EUSt-BetragesEUSt-Wert (11.724 Euro) x EUSt-Satz (19 %) = EUSt-Betrag2.227,56 Euro
Einfuhrabgaben insgesamtZollbetrag224,00 Euro
+ EUSt-Betrag2.227,56 Euro
= Gesamtabgabe2.451,56 Euro

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