Zoll

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Tabelle der Besonderheiten zum Zollgebiet der Union

EU-MitgliedstaatGebiete, die nicht zum Zollgebiet und damit auch nicht zum Umsatzsteuergebiet der Union gehören (Drittland)Gebiete, die zwar zum Zollgebiet aber nicht zum Umsatzsteuergebiet der Union gehören (Drittgebiete)
DänemarkFäröer und Grönland
DeutschlandInsel Helgoland und das Gebiet von Büsingen 
FinnlandÅlandinseln
Frankreich
  • Neukaledonien
  • Wallis und Futuna
  • Französisch Polynesien
  • Saint- Barthelemy
  • St. Pierre und Miquelon
  • Saint- Barthélémy

die überseeischen Departements

  • Guadeloupe
  • Martinique
  • La Reunion
  • Französisch-Guayana 
  • Mayotte
  • Saint Martin

Hinweis: Monaco gehört dagegen zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet
(§ 1 Abs. 2a Satz 2 Umsatzsteuergesetz)

GriechenlandBerg Athos
ItalienLivigno
Campione d´Italia sowie der zum italienischen Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio
Niederlande
  • Aruba
  • Bonaire
  • Curaçao
  • Sint-Maarten
  • Saba
  • Sint Eustatius
Spanien
  • Ceuta
  • Melilla
Kanarische Inseln
Zypernder Teil der Insel, in dem die Regierung keine tatsächliche Kontrolle ausübt - also der nördliche (türkische) Teil ZypernsHinweis: Die auf der Insel befindlichen Hoheitszonen Großbritanniens Akrotiri und Dhekelia gelten in Bezug auf die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung als Teil der Republik Zypern und damit zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet
Hinweis zu Nordirland

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 gilt Nordirland beim Nachrichtenaustausch im IT-Verfahren EMCS als Mitgliedstaat. Die hierbei zu beachtenden Regelungen wurden mit der EMCS-Teilnehmerinformation 09/20 veröffentlicht.

EMCS-Teilnehmerinformation 09/20PDF | 205 KB

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