Wer eine Abfindungsbrennerei betreiben will, braucht eine Erlaubnis. Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei ist beim zuständigen Hauptzollamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Formular 1248 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei mit Betriebserklärung") zu stellen.
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus der Antragsteller sein Unternehmen betreibt oder, wenn dieser kein Unternehmen betreibt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Dem Antrag sind unter anderem, folgende Unterlagen in doppelter Ausfertigung beizufügen:
Lagepläne der Räumlichkeiten der Abfindungsbrennerei mit Angabe der Anschriften sowie der Funktionen der Räume, Flächen und Einrichtungen, insbesondere:
- Grund- und Aufriss des Brennraums
- Aufstellung der vom Betrieb bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche/-n unter Angabe der Lagebuchnummer, Größe und Art der Nutzung
- aktueller Veranlagungs- bzw. Beitragsbescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie schriftliche Pachtverträge bzw. Grundbuchauszüge
- Betriebserklärung mit der durchschnittlichen Anzahl der möglichen Abtriebe pro Brenntag, ihrer durchschnittlichen Dauer und der Menge der durchschnittlichen Befüllung des Brenngerätes mit Material bzw. Rohbrand pro Abtrieb,
- Zeichnung und Beschreibung des Brenngerätes und aller genutzten Komponenten sowie
- Verzeichnis der Räume und der Betriebseinrichtung
[Formular 1204 "Verzeichnis der Räume und der Betriebseinrichtung]
Das Hauptzollamt kann weitere Angaben und Unterlagen fordern, wenn sie zur Sicherung des Steueraufkommens oder zur Durchführung der Steueraufsicht erforderlich sind. Umgekehrt kann das Hauptzollamt aber auch auf die oben genannten Anforderungen verzichten, wenn Steuerbelange dadurch nicht beeinträchtigt werden.
- Zoll-Portal: Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" [Anmeldung notwendig]
- Formular 1204
- Formular 1248
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- § 10 Abs. 1 AlkStG
- § 19 Abs. 1 AlkStV
- § 20 Abs. 2 AlkStV