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IT- Verfahren zur Steuererhebung

IT-Verfahren TIGER

Mittels des IT-Fachverfahrens TIGER wird die Erhebung der Alkoholsteuer (ohne Abfindungsalkohol), der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie der Kaffeesteuer weitestgehend automatisiert abgewickelt.

TIGER steht für "automaTIsierte Erhebung der Alkoholsteuer - ohne Abfindungsalkohol -, der Schaumwein-, ZwischenerzeuGnissteuer sowie der KaffeesteuER".

Das Fachverfahren wurde in mehrjähriger Zusammenarbeit durch das Hauptzollamt Stuttgart, Sachgebiet B - Arbeitsgebiet TIGER und das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) - Dienstsitz Stuttgart - entwickelt, das für die Programmierung und die Programmpflege zuständig ist.

Die fachliche Planung und die Weiterentwicklung des IT-Fachverfahrens obliegt der Generalzolldirektion Direktion IV - Verbrauchsteuer- und Verkehrsteuerrecht, Prüfungsdienst.

Kurzform des Verfahrenslaufs

Die Prüfung und Erfassung der monatlichen Steueranmeldungen sowie die Berechnung und Erhebung der Verbrauchsteuern erfolgt jeweils bei dem für den Beteiligten zuständigen Hauptzollamt.
Die Vereinnahmung sowie Entlastung der Verbrauchsteuern erfolgt zentral über die Zollzahlstelle des Hauptzollamts Stuttgart.

Aus dem Verfahren werden jährlich Statistiken zum Steueraufkommen der einzelnen Verbrauchsteuerarten erstellt.

Vorteile des Fachverfahrens

Durch das Fachverfahren ist die Steuererhebung für die oben genannten Verbrauchsteuern bundesweit vereinheitlicht.
Des Weiteren bietet das Verfahren eine verbesserte Überwachung des Steuerausfallrisikos.

IT-Verfahren BIBER

Die Biersteuer wird in Deutschland vom Zoll - einer Bundesverwaltung - erhoben. Das Biersteueraufkommen steht jedoch den einzelnen Bundesländern zu.

Zur weitgehenden automatisierten Abwicklung der Biersteuererhebung hat die Zollverwaltung das IT-Fachverfahren BIBER entwickelt.
Die Bezeichnung BIBER steht für "Biersteuer Berechnung und Erhebung"

Die Generalzolldirektion Direktion IV - Verbrauchsteuer- und Verkehrsteuerrecht, Prüfungsdienst ist für die fachliche Planung und Weiterentwicklung des IT-Fachverfahrens zuständig.

Das ITZBund -  Dienstsitz Stuttgart - ist für die Programmierung und Betreuung verantwortlich.

Kurzform des Verfahrenslaufs

Einziger Anwender des Fachverfahrens ist das Hauptzollamt Stuttgart - Sachgebiet B - Arbeitsgebiet Biersteuer. Die Biersteuerbescheide für Steuerlagerinhaber und registrierte Empfänger, die nicht nur gelegentlich empfangen, erteilt das Hauptzollamt Stuttgart im Auftrag der für die Beteiligten zuständigen Hauptzollämter.

Nach dem Erfassen der Steuerklärungen durch die Datenerfassung beim Hauptzollamt Stuttgart erfolgt beim ITZBund die Verarbeitung auf der Großrechnerumgebung BS 2000. Die Biersteuer wird berechnet, die Bescheide gedruckt, kuvertiert und postfertig bereitgestellt.

Bei der Bundeskasse Weiden zentral eingehende Biersteuerzahlungen werden zur Zahlungsüberwachung mit den Sollstellungen im IT-Verfahren BIBER abgeglichen.
Die Abführung der Biersteuereinnahmen an die einzelnen Bundesländer durch die Bundeskasse Weiden wird durch das Hauptzollamt Stuttgart veranlasst.

Aus dem Verfahren werden monatlich, vierteljährlich und jährlich Statistiken zum Bierabsatz, dem Biersteueraufkommen und der Anzahl der am Verfahren teilnehmenden Beteiligten erstellt.

Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres wird in automatisierten Jahresläufen aufgrund der tatsächlichen Gesamtjahreserzeugung beziehungsweise Jahreserzeugung der Beteiligten geprüft, ob der zutreffende Staffelsteuersatz angewandt worden ist. Sollten sich Abweichungen ergeben, werden automatisiert Steueränderungsbescheide erzeugt.

Vorteile des Fachverfahrens

Durch die automatisierte Verarbeitung der Biersteuererklärungen einschließlich der komplexen Berechnung der Biersteuerschuld wird der personelle Aufwand bei den zuständigen Hauptzollämtern von der händischen Biersteuerfestsetzung minimiert. Die Beschäftigten können somit zur Erledigung anderer Aufgaben herangezogen werden.

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