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Zigarettenherstellung

Weltweit werden jährlich etwa sechs Trillionen Zigaretten geraucht, etwa tausend pro Mann, Frau und Kind auf der Erde. Zigaretten sind durchschnittlich 80 Millimeter lang, so dass insgesamt pro Jahr 500 Millionen Kilometer an Zigaretten geraucht werden - was in etwa von der Erde zur Sonne und zurück reichen würde, mit ein paar Kurven um den Mars herum (Stand: Januar 2008).

Wie Zigaretten hergestellt werden, wird im folgenden Überblick dargestellt.

Die Tabakblätter werden in den Anbauländern getrocknet und fermentiert. Sie werden in große Ballen gepresst und in dieser Form an die Zigarettenfabriken geliefert. Für die Produktion der Zigaretten müssen sie noch aufbereitet werden. Zigaretten werden maschinell hergestellt.

Die Zigarettenmaschine besteht aus verschiedenen Einheiten:

  • Verteilereinheit
    Der Schnitttabak wird dieser Einheit mit Druckluft über Rohrleitungen zugeführt und zu einem kontinuierlichen, offenen Tabakstrang ausgebreitet.
  • Strangeinheit
    Sie besteht im Wesentlichen aus dem Formatbett. Es sorgt dafür, dass der Tabakstrang mit Zigarettenpapier umhüllt wird. Gleichzeitig sorgt die Zwangsführung des Formatbetts für die vertraute runde Form der Zigarette. Das Zigarettenpapier wird von einer etwa 6.000 Meter fassenden Rolle abgespult. Zuvor wird die Papiernaht mit Leim bestrichen. Nahtheizungen unterstützen das Trocknen. Anschließend wird die 6.000 Meter lange "Endloszigarette" in Stücke doppelter Zigarettenlänge, sogenannte Zigarettenstöcke, geschnitten.
  • Filteransetzer
    Hier werden die Zigarettenstöcke geschnitten und mit Filtermundstücken und Belagpapier verbunden.

Nach der Endprüfung gelangen die fertigen Zigaretten zu etwa 3.000 Stück in Kunststoffkästen oder einen mindestens 100.000 Stück fassenden Zigarettenspeicher. Moderne Zigarettenmaschinen können bis zu 18.750 (!) Zigaretten pro Minute fertigen.

Abschließend werden die Zigaretten in Verpackungsmaschinen in Stanniolpapier und Schachteln verpackt.

Außerdem wird das Steuerzeichen (Banderole) in Form einer Papiermarke oder eines Papierstreifens so auf die Öffnung der Schachtel angebracht, dass sich die Zigaretten nicht ohne sichtbare Beschädigung der Banderole oder der Verpackung entnehmen lassen.

Geschlossene Verpackungen, die für den Endverbraucher bestimmt sind (sogenannte Kleinverkaufsverpackungen), sowie das Anbringen der Banderolen sind nach dem Tabaksteuergesetz zwingend vorgeschrieben.

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