Höhe der Alkoholsteuer
Grundlagen
Das Alkoholsteuerrecht enthält unterschiedliche Steuersätze. Der Grund liegt darin, dass die Höhe der Steuer erzeugerabhängig variiert. Kleinerzeuger kommen hierbei in den Genuss eines ermäßigten Steuersatzes.
Die Ermäßigung wird gewährt, weil Kleinbetriebe nicht zu den gleichen günstigen Bedingungen produzieren können wie große Brennereien. Der ermäßigte Steuersatz für Abfindungsalkohol soll diese Nachteile abmildern. Da Abfindungsbrenner aber zumeist mehr Alkohol erzeugen als sie versteuern müssen (steuerfreie Überausbeute), wurde den konkurrierenden Verschlusskleinbrennereien zum Ausgleich ebenfalls eine entsprechende Steuerermäßigung zugebilligt. Diese gilt auch für ausländische Kleinbrennereien mit einer Jahreserzeugung bis 5 Hektoliter reinen Alkohols, wenn der Alkohol nach Deutschland verbracht wird.
Die Steuerermäßigungen sind auf den Erzeuger beschränkt und setzen voraus, dass die Brennerei rechtlich und wirtschaftlich unabhängig von einer anderen Brennerei und kein Lizenznehmer ist.
Steuertarif
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer ist die im Erzeugnis enthaltene reine Alkoholmenge bei einer Temperatur von + 20 Grad Celsius.
Die Alkoholsteuersätze im Alkoholsteuergesetz auf einen Blick:Regelung, Paragraph | Steuersatz je Hektoliter reinen Alkohols (hl A) |
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Regelsteuersatz (§ 2 Abs. 1) | 1.303 Euro |
Abfindungsbrenner1 und Stoffbesitzer1 (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) | 1.022 Euro |
Verschlusskleinbrennereien2 (§ 2 Abs. 2 Nr. 2) | 730 Euro |
1 = nur innerhalb der alkoholsteuerrechtlichen Erzeugungsgrenze von 3 hl A bzw. 0,5 hl A
2 = Jahreserzeugung bis 4 hl A
Rechtsgrundlage