Die Alkopopsteuer bemisst sich nach der im Alkopop enthaltenen Alkoholmenge und beträgt 5.550 Euro je Hektoliter (100 Liter) reinen Alkohols bei 20 Grad Celsius.
-
Steuertarif, § 2 AlkopopStG
Die Alkopopsteuer bemisst sich nach der im Alkopop enthaltenen Alkoholmenge und beträgt 5.550 Euro je Hektoliter (100 Liter) reinen Alkohols bei 20 Grad Celsius.
Steuertarif, § 2 AlkopopStG
Alle Themen aus dem Bereich "Steuerhöhe, Besonderheiten kleine Erzeuger"
Zurück zum Bereich "Steuerhöhe, Besonderheiten kleine Erzeuger"