Zu den zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren beim Eingang von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus Drittländern oder Drittgebieten zählen folgende Verfahren:
- die Verfahren der Zollüberwachung
- das Verfahren der vorübergehenden Verwahrung
- die Verfahren in Freizonen oder Freilagern
- das Versandverfahren
- das Zolllagerverfahren
- die aktive Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren
- die Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung
- die vorübergehende Verwendung und
- das nationale Zollverfahren der Truppenverwendung