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Warenverkehr mit Drittländern oder Drittgebieten

Der Warenverkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Genussmitteln zwischen dem deutschen Steuergebiet und Drittländern oder Drittgebieten erfolgt entweder im Rahmen der Einfuhr aus einem Drittland oder Drittgebiet in das Steuergebiet oder der Ausfuhr aus dem Steuergebiet in ein Drittland oder Drittgebiet.

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