Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Warenverkehr innerhalb des deutschen Steuergebiets

Beförderung von Alkohol, Tabakwaren, Substituten für Tabakwaren und Kaffee des steuerrechtlich freien Verkehrs

Genussmittel, für die die Verbrauchsteuer im deutschen Steuergebiet entrichtet wurde, befinden sich im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und können von Gewerbetreibenden ohne verbrauchsteuerrechtliche Beschränkungen innerhalb des Steuergebiets befördert werden.

Bei Kontrollen (zum Beispiel durch die Kontrolleinheiten Verkehrswege) muss jedoch die Herkunft der Waren angegeben und die Versteuerung nachgewiesen werden. Dass die Waren bereits versteuert wurden, ist zum Beispiel daran zu erkennen, dass sie auf üblichem Wege käuflich sind (zum Beispiel in einem Einzelhandelsgeschäft) oder bei Tabakwaren und Substituten für Tabakwaren auch daran, dass die Verpackungen mit einem deutschen Steuerzeichen versehen sind.

In Deutschland wird auf Wein keine Steuer erhoben. Dieser befindet sich bei Beförderung innerhalb des Steuergebiets stets im steuerrechtlich freien Verkehr.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen