Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Steuerentstehung, Steueranmeldung und Fälligkeit

Hinweis zu Online-Anträgen im Zoll-Portal

Das Zoll-Portal bietet Ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls. Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal stellen und deren Bearbeitungsstand verfolgen.

Überblick Dienstleistungen im Zoll-Portal und zugehörige Online-Anträge (Formulare)

Steuerentstehung

Bei der Lieferung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten zu gewerblichen Zwecken entsteht die Steuer dadurch, dass der zertifizierte Empfänger

  • die Genussmittel im deutschen Steuergebiet im Empfang nimmt und damit die Beförderung beendet oder
  • die Genussmittel außerhalb des deutschen Steuergebiets die Waren in Empfang nimmt und diese in das deutsche Steuergebiet befördert oder befördern lässt (z.B. es wird eine Spedition beauftragt, die Ware abzuholen).

Die Steuer entsteht nicht für Genussmittel, wenn

  • sich an die Lieferung zu gewerblichen Zwecken eine Steuerbefreiung anschließt,
  • die Waren vollständig zerstört oder ganz oder teilweise unwiederbringlich verloren gegangen sind,
  • diese für einen anderen Mitgliedstaat bestimmt sind und unter zulässiger Verwendung eines vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments nach Artikel 36 Richtlinie (EU) 2020/262 durch das Steuergebiet befördert werden oder
  • wenn diese sich an Bord eines Wasser- oder Luftfahrzeugs befinden, das zwischen dem Steuergebiet und einem anderen Mitgliedstaat verkehrt, aber nicht im Steuergebiet zum Verkauf stehen.

Steuerschuldner ist bei ordnungsgemäßer Durchführung der zertifizierte Empfänger der Genussmittel des freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten zu gewerblichen Zwecken bezieht.

Rechtsgrundlagen

§ 26a AlkStG
§ 20a BierStG
§ 22a SchaumwZwStG, auch i.V.m. § 29 Abs. 3 SchaumwZwStG
§ 23f TabStG

Steueranmeldung, Fälligkeit

Ein zertifizierter Empfänger, der nur im Einzelfall Genussmittel empfängt, hat unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben.

Amtlich vorgeschriebene Vordrucke für die Steueranmeldung bzw. Steuererklärung

Zoll-Portal: Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" [Anmeldung notwendig]

VerbrauchsteuerartFormularnummerFormularbezeichnung
Alkoholerzeugnisse1276 Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall
Alkopops2783 Steueranmeldung für Alkopops im Einzelfall
1276 Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall
Bier2075 Steueranmeldung für Bier im Einzelfall
Schaumwein2404 Steueranmeldung für Schaumwein im Einzelfall
Zwischenerzeugnisse2453 Steueranmeldung für Zwischenerzeugnisse im Einzelfall
Tabakwaren1625 Steuererklärung für Tabakwaren und Tabakwarensubstitute

Die für Alkoholerzeugnisse, Alkopops, Schaumwein und Zwischenerzeugnisse entstandene Steuer ist spätestens am 5. Tag des zweiten auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig.

Die Steuer für Bier ist spätestens am 15. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig.

Die Steuer für Tabakwaren ist am 5. Tag des zweiten auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig.

Sofern ein zertifizierter Empfänger nicht nur gelegentlich Genussmittel bezieht, ist eine monatliche Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Die Steueranmeldung muss nicht unverzüglich abgegeben werden.

Amtlich vorgeschriebene Vordrucke für die monatliche Steueranmeldung bzw. Steuererklärung

Zoll-Portal: Dienstleistung "Monatliche Steueranmeldung Alkopopsteuer" [Anmeldung notwendig]
Zoll-Portal: Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" [Anmeldung notwendig]
Zoll-Portal: Dienstleistung "Monatliche Steueranmeldung Alkohol, Kaffee" [Anmeldung notwendig]

VerbrauchsteuerartFormularnummerFormularbezeichnung
Alkoholerzeugnisse1272 Monatliche Steueranmeldung/ Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und/oder alkoholhaltige Waren)
Alkopops2780 Steueranmeldung für Alkopops im Einzelfall
2781 Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/ Entlastungsanmeldung für Alkopops
1272 Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall
Bier2074 Monatliche Steueranmeldung/ Entlastungsanmeldung für Bier
Schaumwein2401 Monatliche Steueranmeldung/ Entlastungsanmeldung für Schaumwein
Zwischenerzeugnisse2451 Monatliche Steueranmeldung/ Entlastungsanmeldung für Zwischenerzeugnisse
Tabakwaren1625 Steuererklärung für Tabakwaren und Tabakwarensubstitute

Die Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse, Alkopops, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse ist bis zum 10. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats abzugeben. Die für Alkoholerzeugnisse, Alkopops, Schaumwein und Zwischenerzeugnisse entstandene Steuer ist spätestens am 5. Tag des zweiten auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig.

Die Steueranmeldung für Bier ist spätestens am 7. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats abzugeben. Die entstandene Steuer ist spätestens am 20. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig.

Die monatliche Steuererklärung für Tabakwaren ist spätestens am 10. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats abzugeben. Die Steuer ist am 5. Tag des zweiten auf die Steuerentstehung folgenden Monats fällig.

Rechtsgrundlagen

§ 26b AlkStG
§ 20b BierStG
§ 22b SchaumwZwStG, auch i.V.m. § 29 Abs. 3 SchaumwZwStG
§ 23g TabStG

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen