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Ist die Teilnahme am EMCS verpflichtend?

Alle Beteiligten, also:

  • Steuerlagerinhaber,
  • registrierte Empfänger (vormals berechtigte Empfänger),
  • registrierte Empfänger im Einzelfall (vormals berechtigte Empfänger im Einzelfall)
    sowie
  • registrierte Versender (neue Rechtsperson seit dem 1. April 2010),
  • zertifizierte Versender*
  • zertifizierte Empfänger*
  • zertifizierte Versender im Einzelfall*
  • zertifizierte Empfänger im Einzelfall*

die an der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung bzw. des steuerrechtlich freien Verkehrs teilnehmen wollen, müssen entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen EMCS zwingend anwenden.

*) neue Rechtspersonen seit dem 13. Februar 2023

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