EMCS-Probebetrieb
Vorbemerkungen
Der Probebetrieb stellt ein unverbindliches Serviceangebot der Zollverwaltung dar und dient ausschließlich Teilnehmern mit zertifizierter Software zu Schulungs- und Test-, gegebenenfalls auch zu Demonstrationszwecken. Die Probebetriebsumgebung entspricht hinsichtlich Performance und personeller Ressourcen nicht dem Echtbetrieb. Lasttests können nicht durchgeführt werden.
Teilnehmern wird im Probebetrieb die Möglichkeit geboten, Nachrichten an virtuelle Hauptzollämter (Probebetriebsdienststellen) zu senden und analog dem Echtbetrieb entsprechende Reaktionen zu erhalten. Im Probebetrieb können die wesentlichen, für einen Teilnehmer relevanten Bereiche der Nachrichtenübermittlung abgebildet werden. Die an Probebetriebsdienststellen übersandten Testdaten entfalten keine rechtliche Wirkung. Im Vordergrund stehen fachliche Tests und Schulungsmaßnahmen des Teilnehmers.
Beantragung des Probebetriebs
Die Teilnahme am Probebetrieb ist bei der Generalzolldirektion, Direktion VI, Teilnehmermanagement vier Wochen vor dem beabsichtigten Termin mit Formular 033091 "Antrag Probebetrieb EMCS" zu beantragen. Der Antrag kann sowohl schriftlich als auch per Telefax (Faxnummer 0961 39177-101) eingereicht oder über das Zoll-Portal unter "Übergreifende Leistungen" bei der Dienstleistung "Teilnahme/Zertifizierung für ATLAS/EMCS" gestellt werden.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Teilnahme/Zertifizierung für ATLAS/EMCS" [Anmeldung notwendig]
Formular 033091 "Antrag Probebetrieb EMCS"
Grundsätzlich ist die Nutzung des Probebetriebs auf eine Dauer von vier Wochen befristet und kann bei hoher Auslastung zeitlich begrenzt werden.
Hier finden Sie die Ausfallzeiten für das IT-Verfahren EMCS:
Ausfallzeiten