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Allgemeines

Für die Teilnahme am IT-Verfahren EMCS ist eine zertifizierte Software erforderlich. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens wird geprüft, ob die Teilnehmersoftware für den elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung geeignet ist. Für das Zertifizierungsverfahren muss sich der Zertifizierungsteilnehmer bei der Generalzolldirektion, Direktion II, Teilnehmermanagement anmelden.

Nachfolgende Formulare sind zur Aufnahme des Zertifizierungsverfahrens vollständig ausgefüllt bei der Generalzolldirektion, Direktion II, Teilnehmermanagement einzureichen:

033090 "Antrag Zertifizierung EMCS"
033084 "Netzanbindung bzw. Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS"
033085a "Technische Angaben FTAM - Öffentlicher Zugang (EMCS)"
033085b "Technische Angaben FTAM - Exklusiver Zugang (EMCS)"
033086a "Technische Angaben X.400-Mail - Öffentlicher Zugang (EMCS)"
033086b "Technische Angaben X.400-Mail - Exklusiver Zugang (EMCS)"

Im Bestandsfall wird auf die Vorlage der Formulare 033085a und 033085b sowie 033086a und 033086b verzichtet. Die Ausfüllhinweise zu den jeweiligen Formularen sind zu beachten.

Die Formulare stehen zudem im Zoll-Portal unter "Übergreifende Leistungen" bei der Dienstleistung "Teilnahme/Zertifizierung für ATLAS/EMCS" zur Verfügung.

Zoll-Portal: Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr II" [Anmeldung notwendig]
Informationen zum Zoll-Portal

Zertifizierungsteilnehmer erhalten für das Zertifizierungsverfahren mehrere Testverbrauchsteuernummern sowie eine Test-IT-Dienstleister-Identifikationsnummer zugewiesen. Im Rahmen der Zertifizierung tauscht der Softwarehersteller Nachrichten mit ausgewiesenen Zertifizierungsdienststellen aus.

Das Zertifizierungsverfahren sieht die Prüfung der zu zertifizierenden Software anhand vorgegebener Testszenarien vor. Die Teilnehmersoftware muss in der Lage sein, unterschiedliche Testfälle innerhalb eines breiten fachlichen Spektrums zu verarbeiten. Eine vollumfängliche Prüfung aller möglichen fachlichen Konstellationen findet durch die Zertifizierung nicht statt. Der gesamte Nachrichtenaustausch des Zertifizierungsverfahrens ist in einem datenverarbeitungsgestützten Logbuch in Tabellenform zu protokollieren.

Nach einer erfolgreichen Zertifizierung wird dies dem Zertifizierungsteilnehmer mitgeteilt. Ein förmliches Papierzertifikat wird nicht erstellt. Die zertifizierten Softwarekombinationen werden, sofern es sich nicht um eine Eigenentwicklung handelt, mit Einverständnis des Softwareherstellers im Internet veröffentlicht.

Die Formulare stehen zudem im Zoll-Portal unter "Übergreifende Leistungen" bei der Dienstleistung "Teilnahme/Zertifizierung für ATLAS/EMCS" zur Verfügung.

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