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Zertifizierung für das EMCS-Release 2.5

Grundlagen, Bedingungen und Abläufe

Grundlagen für die Zertifizierung sind:

  • das EDI-Implementierungshandbuch zu EMCS-Release 2.5
  • die geltenden fachlichen Codelisten zum EDI-Implementierungshandbuch
  • das Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS - EMCS-Release 2.5 -

Diese sind unter der Rubrik "EMCS-Publikationen" veröffentlicht.

Rubrik "EMCS-Publikationen"

Die für die Anmeldung zur Zertifizierung erforderlichen Formulare stehen auf der Formularseite im Bereich "EMCS-Publikationen" und im Zoll-Portal unter "Übergreifende Leistungen" bei der Dienstleistung "Teilnahme/Zertifizierung für ATLAS/EMCS" zur Verfügung.

Zoll-Portal: Dienstleistung "Teilnahme/Zertifizierung für ATLAS/EMCS" [Anmeldung notwendig]
Informationen zum Zoll-Portal
Formulare im Bereich "EMCS-Publikationen"

Mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Beginn der Zertifizierung sind diese mit den erforderlichen Angaben an die Generalzolldirektion, Direktion VI, Teilnehmermanagement zu übersenden oder über das Zoll-Portal zu stellen.

Die Ausfüllhinweise zu den jeweiligen Formularen sind zu beachten.

Die Zertifizierung EMCS-Release 2.5 unterliegt folgenden grundsätzlichen Bedingungen und Abläufen:

  1. Die Zertifizierung bedingt eine tatsächlich im Rahmen des Testverfahrens eingesetzte fertig programmierte Teilnehmerapplikation. Der reine Austausch von XML-Nachrichten kann nicht zur Erteilung eines Zertifikats führen.
  2. Die Zertifizierung teilt sich in zwei Abschnitte. Teil 1 wird mithilfe eines Zertifizierungsautomaten (ZefA) automatisiert durchgeführt und beinhaltet weitestgehend alle fachlichen Inhalte des EMCS-Release 2.5. In Teil 2 der Zertifizierung werden lediglich einige wenige fachliche Szenarien getestet sowie ggf. fachliche und technische Fehlerszenarien nachgestellt.
  3. Alle im Nachrichtenaustausch gegen den ZefA abzuarbeitenden Testfälle sind in den vorgegebenen Szenarien so oft zu übermitteln, bis die Übermittlung fehlerfrei erfolgt ist und jedes Szenario mindestens einmal mit "ok" bestätigt worden ist. Die Szenarien und Testfälle gehen dem Zertifizierungsteilnehmer vor dem beantragten Termin zu. Es ist darauf zu achten, dass sich die Softwareentwicklung nicht ausschließlich an diesen Testfällen ausrichtet.
  4. Die Generalzolldirektion, Direktion VI, Teilnehmermanagement geht davon aus, dass zu dem im Zertifizierungsantrag angegebenen Termin mit der Zertifizierung begonnen wird. Es erfolgt daher auch keine Terminvergabe. Entsprechend den beantragten Nachrichtengruppen sind die im ZefA hinterlegten Vorgänge selbstständig abzuarbeiten, das heißt, der zeitliche Ablauf wird durch den Softwarehersteller selbst gesteuert. Die Antwortnachrichten werden durch den ZefA erzeugt und, mit Ausnahme der fachlichen Fehlernachricht bei Missachtung von Plausibilitäten, an den Zertifizierungsteilnehmer übermittelt.
  5. Über die gesamte Zertifizierung ist ein IT-gestütztes Logbuch zu führen. Nach Abschluss der Zertifizierung ist das diesbezügliche Logbuch per E-Mail an die Generalzolldirektion, Direktion VI, Teilnehmermanagement zur Prüfung zu übersenden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anwendung ein (einziges) vollständiges Logbuch (je Teilnehmer = IT-Dienstleister-Identifikationsnummer oder Verbrauchsteuernummer) erzeugt, das alle Datenübertragungen beinhaltet.
  6. Für Teil 2 der Zertifizierung vereinbart das Team Zertifizierung in Absprache mit dem Softwarehersteller einen Termin zur Durchführung des Nachrichtenaustausches. Nach Abschluss dieses weiteren Nachrichtenaustausches ist wiederum ein Logbuch, diesen Teil betreffend, vorzulegen.
  7. Die Einhaltung von technischen und fachlichen Plausibilitäten ist anhand von Bildschirmausdrucken mit entsprechenden Erläuterungen nachzuweisen.
  8. Die Inhalte von Antwortnachrichten der Zollstelle sind in die Anwendung einzuarbeiten und benutzergerecht auf dem Bildschirm - hilfsweise auch in Reports - darzustellen. Daten in Ausdrucken dürfen ausschließlich aus der Integration der übermittelten Nachrichten stammen.
  9. Sofern das schriftliche Einverständnis vorab erklärt worden ist und es sich nicht um Eigenentwickler handelt, werden Zertifizierungsteilnehmer nach einer erfolgreich abgeschlossenen Zertifizierung als Anbieter zertifizierter Software im Internet veröffentlicht. Ein förmliches Papierzertifikat wird nicht erstellt.

Termine für die Zertifizierung

Die Durchführung von Neuzertifizierungen ist bis auf Weiteres möglich.

Ausfallzeiten der Testsysteme

Eine aktuelle Aufstellung der für umfangreiche Pflegemaßnahmen der Zertifizierungs- und Probebetriebssysteme vorgesehenen Ausfallzeiten finden Sie im Bereich zum EMCS-Probebetrieb.

EMCS-Probebetrieb

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