Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Steuervergünstigung

Steuerentlastungen

Die einzelnen Steuerentlastungstatbestände für Erdgas sind in der folgenden Übersicht mit den Fundstellen im Energiesteuergesetz aufgelistet:

EntlastungstatbestandFundstelle
Verbringen aus dem Steuergebiet§ 46 EnergieStG
Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken§ 47 EnergieStG
für den Eigenverbrauch§ 47a EnergieStG
für bestimmte Prozesse und Verfahren§ 51 EnergieStG
für die Schiff- und Luftfahrt§ 52 EnergieStG
für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme§ 53 und 53a EnergieStG
für Unternehmen§ 54 EnergieStG
für Unternehmen in Sonderfällen§ 55 EnergieStG
für den öffentlichen Personennahverkehr§ 56 EnergieStG

Informationen zur Steuerentlastung
Informationen zur Steuerentlastung bei der Beförderung aus dem Steuergebiet
Informationen zum Öffentlicher Personennahverkehr

Die Steuerentlastungen nach §§ 46, 47, 47a und 52 EnergieStG können in der Energiesteueranmeldung Erdgas (Formular 1103) geltend gemacht werden.

Für die anderen Steuerentlastungen sind die Formulare 1115 (§ 51 EnergieStG), 1131 und 1135 (§§ 53 bis 53a EnergieStG), 1118 (§ 54 EnergieStG), 1450 (§ 55 EnergieStG) und 1120/1121 (§ 56 EnergieStG) zu verwenden.

Hinweis zu Online-Anträgen im Zoll-Portal

Das Zoll-Portal bietet Ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls. Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal stellen und deren Bearbeitungsstand verfolgen.

Überblick Dienstleistungen im Zoll-Portal und zugehörige Online-Anträge (Formulare)

Steuerbefreiung

Eine Steuerbefreiung für Erdgas sieht das Gesetz in § 44 EnergieStG vor,

  • wenn beim Kohleabbau aufgefangenes Erdgas zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in begünstigten Anlagen nach § 3 EnergieStG verwendet wird oder
  • wenn verflüssigtes Erdgas in Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt (außer der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt), bei der Instandhaltung bestimmter Wasserfahrzeuge oder bei der Herstellung von Wasserfahrzeugen verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben wird.

Darüber hinaus können Energieerzeugnisse von Inhabern eines Gasgewinnungsbetriebs auf dem Betriebsgelände steuerfrei verwendet werden, wenn die Energieerzeugnisse selbst hergestellt worden sind und im Zusammenhang mit dem Gewinnen oder Bearbeiten von Erdgas verwendet werden. Eine Ausnahme ist die Verwendung von Erdgas zum Antrieb von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände.

Verfahren

Wer Erdgas steuerfrei verwenden will, benötigt eine Erlaubnis.
Sie wird auf Antrag unter Widerrufsvorbehalt Personen erteilt, gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen.
Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren, insbesondere welche Unterlagen vorzulegen sind, ergeben sich aus den §§ 83 bis 86 Energiesteuerverordnung (EnergieStV). Wann eine Erlaubnis als allgemein erteilt gilt, ergibt sich aus § 84a EnergieStV.

Pflichten

Über die Pflichten als Erdgasverwender informiert das Merkblatt 1193a. Über die Pflichten als Verteiler von verflüssigtem Erdgas informiert das Merkblatt 1193b.

Zuwiderhandlungen

Bei einer zweckwidrigen Verwendung von Erdgas kommt es zu einer Steuerentstehung nach § 44 Abs. 4 i.V.m. § 30 EnergieStG.

Informationen zu Zuwiderhandlungen im Verfahren der Steuerbefreiung

Steuerermäßigung

Für Erdgas sind, wie für andere steuerpflichtige Energieerzeugnisse, Steuerermäßigungen nach § 2 Abs. 3 EnergieStG möglich.

Informationen zur Steuerermäßigung

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen