Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird in Deutschland die Bepreisung von CO2-Emissionen aus energiesteuerpflichtigen Energieerzeugnissen im Wege eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) eingeführt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des nEHS verantwortlich. Energiesteuerpflichtige Energieerzeugnisse, die vom BEHG erfasst werden, unterliegen ab dem 1. Januar 2021 dem nEHS.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der DEHSt: