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Höhe der Steuerentlastung

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Höhe der Steuerentlastung

Das Energiesteuergesetz sieht folgende Entlastungssätze für Gasöl vor:

ZeitraumEntlastungssatz
bis zum 29. Februar 2024214,80 Euro je 1.000 Liter
vom 1. März 2024 bis zum
31. Dezember 2024
128,88 Euro je 1.000 Liter
vom 1. Januar 2025 bis zum
31. Dezember 2025
64,44 Euro je 1.000 Liter

Für Pflanzenöl und Biodiesel wird seit dem 1. Januar 2022 keine Entlastung mehr gewährt.

Eine Steuerentlastung wird nur gewährt, wenn der Gesamtentlastungsbetrag mindestens 50 Euro im Kalenderjahr beträgt (§ 57 Abs. 7 EnergieStG).

Betrieben der Imkerei wird eine Steuerentlastung für höchstens 15 Liter Gasöl je Bienenvolk gewährt (§ 57 Abs. 1 Satz 3 EnergieStG).

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