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Antrag auf Erlaubnis

Antrag auf Erteilung einer Herstellererlaubnis für Energieerzeugnisse im Sinne des § 4 EnergieStG

Für die Herstellung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung ist eine Erlaubnis erforderlich (§ 6 Abs. 3 EnergieStG).

Die Erlaubnis muss nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Formular 1170 "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Herstellung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung") unter Beifügung der darin genannten Anlagen beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden (§ 12 EnergieStV).

Hinweis zu Online-Anträgen im Zoll-Portal

Das Zoll-Portal bietet Ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls. Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal stellen und deren Bearbeitungsstand verfolgen.

Überblick Dienstleistungen im Zoll-Portal und zugehörige Online-Anträge (Formulare)

Das zuständige Hauptzollamt kann weitere Angaben verlangen, wenn diese zur Sicherung der Steuer oder zur Durchführung der Steueraufsicht erforderlich erscheinen. Es kann auch auf Angaben verzichten, wenn dadurch die steuerlichen Belange, wie die Sicherung der Steuerzahlung, nicht beeinträchtigt werden.

Das Hauptzollamt erteilt die Erlaubnis schriftlich (§ 14 EnergieStV).

Mit der Erlaubnis werden Verbrauchsteuernummern vergeben

Sofern dem Inhaber des Herstellungsbetriebs bereits eine Verbrauchsteuernummer als Inhaber eines Lagers für Energieerzeugnisse im Sinne des § 4 EnergieStG erteilt wurde, gilt diese auch für ihn als Inhaber des Herstellungsbetriebs. Die Verbrauchsteuernummern dienen zur Identifikation von Unternehmen, die steuerbare Waren unter Steueraussetzung befördern oder beziehen dürfen. Betriebs- und Lagerstätten mit unterschiedlichen postalischen Anschriften gelten als unterschiedliche Steuerlager und erhalten deshalb jeweils eine eigene VSt-Lagernummer.

Bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Bedürfnisses ist es auf Antrag auch möglich, dass für ein Steuerlager an einem Standort mehrere VSt-Lagernummern vergeben werden, z.B. wenn in einem Steuerlager Energieerzeugnisse unter Steueraussetzung gelagert werden, die einem Dritten gehören (Kommissionsware) oder Energieerzeugnisse aus betrieblichen Gründen getrennt gelagert werden.

Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Erlaubnis

Beabsichtigt der Inhaber eines Herstellungsbetriebs weitere Herstellungsbetriebe zu betreiben, beantragt er in gleicher Weise mit dem Formular 1170 eine Erweiterung seiner Erlaubnis.

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