Zoll

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Herstellung

Energieerzeugnisse - außer Erdgas und Kohle - können unter Steueraussetzung nur in einer zugelassenen Betriebsstätte hergestellt oder gelagert werden. Dadurch werden die Waren zunächst nicht mit der Energiesteuer belastet. Die für den sogenannten Herstellungsbetrieb erforderliche Erlaubnis wird auf Antrag vom zuständigen Hauptzollamt erteilt.

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