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Wie gestaltet sich der Papierlauf?

Anmerkung: Im dargestellten Beispiel, handelt es sich bei dem Versender um einen Steuerlagerinhaber.

Schematische Übersicht zum Papierlauf bei der Ausfuhr unter Steueraussetzung

Erläuterung:

  • Der Versender fertigt das BVD oder ein Handelsdokument in vier Exemplaren aus und nimmt das Exemplar Nr. 1 zu seinen Lageraufzeichnungen.
  • Der Beförderer hat die Exemplare Nr. 2, 3 und 4 bei der Beförderung des Energieerzeugnisses mitzuführen.
  • Die Zollstelle, an der das Energieerzeugnis das Verbrauchsteuergebiet der EU verlässt, prüft die Übereinstimmung der Exemplare Nr. 2 und 3 und bestätigt die tatsächliche Ausfuhr auf Exemplar Nr. 3. Dieses als Rückschein dienende Exemplar Nr. 3 wird von der Zollstelle an den Versender zurückgeschickt.

Treten während der Beförderung von Energieerzeugnissen Unregelmäßigkeiten auf, bevor dieses Steueraussetzungsverfahren ordnungsgemäß beendet worden ist (zum Beispiel wenn die Warenlieferung oder Teile davon verloren gehen), wird hierfür der Versender zur Verantwortung gezogen, das heißt steuerlich in Anspruch genommen (§ 14 EnergieStG).

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