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Beförderung von versteuerten Energieerzeugnissen

Energieerzeugnisse, für die die Verbrauchsteuer bereits entrichtet wurde, können ohne verbrauchsteuerrechtliche Beschränkungen innerhalb Deutschlands befördert werden. Dies gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privatleute.

Bei Kontrollen (z.B. durch die Kontrolleinheiten Verkehrswege) muss jedoch die Herkunft der Waren angegeben und die Versteuerung nachgewiesen werden.

Dass Energieerzeugnisse bereits versteuert wurden, ist beispielsweise daran zu erkennen, dass die Waren auf üblichem Wege käuflich sind (z.B. Erwerb an einer Tankstelle).

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