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Wann ist ein Energieerzeugnis im freien Verkehr?

Ein Energieerzeugnis ist dann im "freien Verkehr" eines anderen EU-Mitgliedstaats, wenn sich die Ware nicht in einem sogenannten "Steueraussetzungsverfahren" (zum Beispiel in einem Steuerlager) befindet.
Regelmäßig ist ein Energieerzeugnis dann im freien Verkehr eines Mitgliedstaats, wenn es in dem Mitgliedstaat versteuert wurde. Ein Anzeichen dafür ist, dass es auf herkömmlichem Wege käuflich ist (beispielsweise an einer Tankstelle).

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