Das deutsche Steuergebiet umfasst die Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland.
Eine Besonderheit betrifft die österreichischen Gemeinden Mittelberg im Kleinwalsertal und Jungholz, in denen Verbrauchsteuern aufgrund bilateraler Verträge mit Österreich nach den deutschen Verbrauchsteuergesetzen durch die deutsche Zollverwaltung erhoben werden.