Formulare für Substitute für Tabakwaren
Anknüpfend an die vorangegangenen Informationsschreiben zur Umsetzung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG), in denen bereits auf die Notwendigkeit der Antragstellung unter Verwendung der erforderlichen Formulare hingewiesen wurde, befasst sich das aktuelle Informationsschreiben vom 20. Mai 2022 explizit mit den Terminen für die Bereitstellung von Formularen.
Aus technischen Gründen können die Formulare für den neuen Steuergegenstand "Substitute für Tabakwaren" nur schrittweise im Internet bereitgestellt werden.
Das Informationsschreiben enthält eine genaue Aufstellung darüber, welche Formulare zu welchem Zeitpunkt elektronisch abrufbar sind.
Informationsschreiben vom 20. Mai 2022
Sollten bereits vorher bestimmte Anträge oder Anzeigen benötigt werden, sind die derzeit vorhandenen Anzeigen bzw. Antragsformulare übergangsweise zu verwenden und ggf. handschriftlich anzupassen bzw. zu ergänzen.