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Verlängerung der Abverkaufsfrist für Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm

Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak

Mit ergänzendem Informationsschreiben (Stand: 23. Dezember 2021) wurde unter anderem die zum 1. Juli 2022 geltende Neufassung des § 31 Abs. 4 Tabaksteuerverordnung (TabStV) bekanntgegeben und eine Abverkaufsfrist für Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm bis zum 31. Dezember 2022 zugestanden.

Hinweis

Diese Abverkaufsfrist wird nunmehr um sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Nähere Einzelheiten finden Sie im Informationsschreiben an die Verbände und Wirtschaftsbeteiligten vom 2. November 2022.

Informationsschreiben "Verlängerung der Abverkaufsfrist für Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm" für die Verbände und Wirtschaftsbeteiligten vom 2. November 2022PDF | 19 KB | Datei ist nicht barrierefrei

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